In Gestalt der klassischen Rechtsgebiete des Schuldrechts, Strafrechts, Arbeitsrechts und des Persönlichkeitsschutzes, der neueren Rechtsbereiche des Datenschutzes und E-Governments bis hin zum spezifischen Medien- und Internetrecht sowie unter Einschluss der Kommunikationswissenschaften wird das Phänomen Social Media ganzheitlich erfasst.