Die Zentrale Verbindungsstelle berichtet den fur den Verbraucherschutz zustandigen obersten Landesbehoerden jahrlich umfassend und in anonymisierter Form uber die im Rahmen des Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch.